Ratgeber: Verbandkasten prüfen und nachfüllen
Kurz gesagt: Ein Verbandkasten muss jederzeit vollständig und verwendbar sein. Prüfen Sie ihn in festen Abständen und nach jeder Entnahme. Was verbraucht, unbrauchbar oder abgelaufen ist, wird ersetzt.
Was ist vorgeschrieben?
Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A4.3 verlangt: Erste-Hilfe-Material ist so aufzubewahren, dass es vor schädigenden Einflüssen wie Verunreinigungen, Nässe und hohen Temperaturen geschützt, aber jederzeit leicht zugänglich ist. Es ist nach Verbrauch, bei Unbrauchbarkeit oder nach Ablauf des Verfalldatums zu ergänzen oder zu ersetzen. Verbandkästen sollen höchstens 100 m Wegstrecke oder eine Geschosshöhe entfernt sein.
Eine feste Prüffrist in Monaten nennt die Regel nicht. Legen Sie deshalb selbst einen festen Termin fest.
So prüfen Sie Ihren Verbandkasten
- Bestimmen Sie eine Person, die den Kasten prüft, und einen festen Termin, zum Beispiel alle sechs Monate.
- Vergleichen Sie den Inhalt mit der Inhaltsliste, die im Kasten liegt (DIN 13157 für den kleinen, DIN 13169 für den großen Verbandkasten).
- Sehen Sie bei allen steril verpackten Teilen auf das Verfalldatum und ersetzen Sie abgelaufene Teile.
- Ersetzen Sie alles, was fehlt, angebrochen, verschmutzt oder beschädigt ist.
- Vermerken Sie die Prüfung mit Datum, zum Beispiel auf der Inhaltsliste.
Einzelteile oder neue Füllung?
Sind mehrere Teile abgelaufen, ist eine komplette Füllung meist einfacher und sicherer als das Zusammensuchen einzelner Teile. Der Kasten selbst kann bleiben.
- Füllung nach DIN 13157 für den kleinen Verbandkasten
- Füllung nach DIN 13169 für den großen Verbandkasten
- Füllung nach DIN 13164 für den Kfz-Verbandkasten
Häufige Fragen
Wie oft muss ich prüfen?
Eine feste Frist ist nicht vorgeschrieben. Verlangt wird, dass das Material vollständig und verwendbar bereitsteht. Ein fester Termin im Kalender hat sich bewährt.
Darf abgelaufenes Material im Kasten bleiben?
Nein. Nach Ablauf des Verfalldatums ist das Material zu ersetzen.
Muss ich aufschreiben, was entnommen wurde?
Jede Erste-Hilfe-Leistung wird aufgezeichnet, zum Beispiel im Meldeblock oder im Verbandbuch. Die Aufzeichnungen werden mindestens fünf Jahre aufbewahrt.
Welcher Verbandkasten ist für meinen Betrieb der richtige?
Das zeigt die Tabelle auf unserer Seite Arbeitsschutz.
Quelle zum Nachprüfen: Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A4.3, Abschnitt 4 (BAuA) und DGUV – Dokumentation von Erste-Hilfe-Leistungen. Geprüft an den Originalquellen im Oktober 2026. Diese Übersicht dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen? Telefon 08532/9271456.